Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zur Trauung beantwortet.
Wir haben uns entschieden, uns kirchlich trauen zu lassen. Was müssen wir jetzt tun?
Nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Pfarrer [siehe Pfarrbezirke] auf und vereinbaren Sie einen Termin für den Traugottesdienst. Vor der Trauung finden dann in der Regel zwei Traugespräche statt.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Trauung?
Bringen Sie zum Traugespräch die Taufurkunden (bzw. eine Kopie) und, falls bereits vorhanden, ihr Familienstammbuch mit.
Wer kann evangelisch getraut werden?
Eine evangelische Trauung ist im Grunde für zwei evangelische Partner gedacht. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. Ist einer der beiden Ehepartner konfessionslos, ist eine Trauung in bestimmten Fällen nach Absprache möglich. Wenden Sie sich dazu an den für Sie zuständigen Pfarrer [siehe Pfarrbezirke].
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies „ökumenisch“ genannt.
Wir wohnen nicht (mehr) auf dem Gebiet der Evangelichen Kirchengmeinde Thalfang-Morbach, möchten aber in Thalfang/in Morbach heiraten. Ist das möglich?
Das ist ohne Weiteres möglich, wenn entweder die Eltern eines oder beider Ehepartner auf dem Gemeindegebiet wohnen oder wenn Sie planen, Ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Evangelischen Kirchengemeinde Thalfang-Morbach zu nehmen. Sollte beides nicht zutreffen, müssen Sie ein sog. Dimissorial („Entlassbescheinigung“) bei ihrer Heimatkirchengemeinde beantragen. Wenden Sie sich hierzu an das für Sie zuständige Evangelische Gemeindebüro.
Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Wir freuen uns aber, wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung für Sie ein Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Eintritt/Wiedereintritt [siehe Enitritt].
Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?
Ja, Sie können die Kirche auch besonders schmücken. Jedoch müssen Sie alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, selbst bezahlen und auch selbst organisieren.
Wir würden den Traugottesdienst gerne musikalisch besonders gestalten. Ist das möglich?
In der Regel wird der Traugottesdienst durch die zuständige Organistin musikalisch gestaltet. Die Kosten hierfür werden von der Gemeinde getragen. Sollten Sie besondere Musikwünsche haben bzw. darüber hinaus weitere Musiker zu dem Anlass engagieren wollen, ist das in der Regel auch möglich. Die Kosten hierfür müssen Sie aber selbst tragen und auch das notwendige „Equipment“ selber organisieren. Sprechen Sie Ihre Musikwünsche auf jeden Fall mit dem für Sie zuständigen Pfarrer ab.
Was kostet die Trauung?
Grundsätzlich ist die Trauung kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten. Die Kosten für die anschließende Feier kommen natürlich hinzu – je nachdem, wie groß Sie das Fest begehen.
Quelle: Mit einigen Veränderungen entnommen von www.evangelisch.de
[https://www.evangelisch.de/inhalte/113443/08-06-2018/die-haeufigsten-fragen-zur-kirchlichen-trauung]