Eintritt / Wiedereintritt

Egal ob Sie nach einer Zeit des Abstandes von der Kirche wieder über den Wiedereintritt nachdenken oder ob Sie neu zum evangelischen Glauben gefunden haben – wir freuen uns über Ihr Interesse und begleiten Sie bei allen Fragen gerne! Hier finden sie einige hoffentlich hilfreiche Informationen.

 

An wen wende ich mich am besten?

Wenden Sie sich am besten telefonisch oder per E-Mail an einen unserer Pfarrer [sieheKontakt ]. Mit ihm können Sie alle offenen Fragen besprechen und gegebenenfalls einen Termin für ein Eintrittsgespräch vereinbaren.

Werde ich beim Eintritt noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Die Gemeinde freut sich über jeden und jede, die zu ihr stößt. In der Regel werden neue Gemeindeglieder darum im Sonntagsgottesdienst willkommen geheißen und gesegnet. Aber selbstverständlich nicht gegen Ihren Willen!

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Ich möchte die Konfession wechseln. Kann ich direkt von einer anderen Kirche die Evangelische Kirche übertreten?

Ein direkter Übertritt von einer anderen Kirche in die Evangelischen Kirche (oder umgekehrt) ist nicht möglich. Sie müssen erst beim zuständigen Standesamt ihren Austritt aus ihrer alten Kirche erklären und können dann in die Evangelische Kirche eintreten.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten unserer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Presbyterium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich wählen zu lassen.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 952 € für Ledige (Lohnsteuerklasse I), rund 1.797 € für Verheiratete (Lohnsteuerklasse III) und rund 2.451 € für Verheiratete mit einem Kind (Lohnsteuerklasse III/1). Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 10,03 € Kirchensteuer monatlich (Lohnsteuerklasse III). Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun? Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

 

Quelle: Mit leichten Änderungen übernommen von der Evangelischen Kirchengemeinde Trier [https://ekkt.ekir.de/index.php?id=2513]

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