Taufe
In der Taufe erfährt ein Mensch die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Sie ist das Zeichen seiner bleibenden Zuwendung zu uns. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen. Wir freuen uns, dass Sie darüber nachdenken, Ihr Kind in unserer Gemeinde taufen zu lassen. In der Folge finden Sie einige weiterführende Informationen.
Wir haben uns entschieden, unser Kind taufen zu lassen. Was müssen wir jetzt tun?
Der Weg zur Taufe ist unkompliziert: Wenden Sie sich einfach an den für Sie zuständigen Pfarrer [siehe Pfarrbezirke] um einen Termin für das Taufgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Mit ihm können Sie alle weiteren Fragen klären.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Taufe?
Für die Taufe brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes. Sollten die Paten, die Sie für Ihr Kind benennen, nicht zu unserer Gemeinde gehören, benötigen diese eine Patenbescheinigung des Pfarramts an ihrem Wohnort über die Berechtigung zum Patenamt. Außerdem müssen wir aus diesem Grund die Adressen der Paten aufnehmen. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit
Was kostet die Taufe?
Grundsätzlich ist die Taufe für die Kinder von Kirchenmitgliedern kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten. Die Kosten für die anschließende Feier kommen natürlich hinzu – je nachdem, wie groß Sie das Fest begehen.
Wer kann Pate oder Patin werden?
In der Regel können alle getauften Christinnen und Christen unabhängig von Ihrer Konfession das Patenamt übernehmen. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens vierzehn Jahre alt sein. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt; wer aus der Kirche ausgetreten ist, verliert darum das Recht, Pate zu sein.
Ich möchte bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde Pate werden und benötige dafür eine Patenbescheinigung. Wohin muss ich mich dafür wenden?
Gehören Sie zur Kirchengemeinde Thalfang-Morbach und benötigen Sie eine Patenbescheinigung, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das für Sie zuständige Gemeindebüro [siehe Kontakt]. Die Patenbescheinigung lassen wir Ihnen dann in aller Regel innerhalb weniger Tage zukommen.
Muss der Taufspruch aus der Bibel sein?
Wenn Sie oder Ihr Kind in einer evangelischen Kirche getauft werden, können Sie sich nur einen Vers aus der Bibel aussuchen. Gedichte, Segensworte oder Sinnsprüche reichen nicht aus. Die evangelische Kirche versteht die Bibel als die Grundlage des christlichen Glaubens. Darum soll ein Vers aus ihr zur Grundlage für den Täufling werden. Er soll der persönliche Bibelvers für ein ganzes Leben sein. Eine Hilfe bei der Auswahl eines Taufspruches gibt zum Beispiel die Internetseit www.taufspruch.de.
Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?
Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieses Elternteil nicht das Sorgerecht innehat. Ist die Ehe zum Beispiel geschieden, liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden. Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.
Muss ich mich erneut taufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?
Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Bei einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche oder bei einem Übertritt in die römisch-katholische Kirche wird nicht noch einmal getauft.
Quelle: In leichter Abwandlung entnommen aus www.evangelisch.de [https://www.evangelisch.de/taufbegleiter/132005/die-haeufigsten-fragen-zur-taufe]